1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und alle Verträge in Bezug auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch den Lieferanten.

1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden.

1.3. Eventuell vereinbarte, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen berechtigen den Kunden nicht zur Anwendung dieser Bestimmungen in anderen Verträgen.

1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus drei Teilen. Die Bestimmungen von Kapitel I gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Auftraggeber. Die Bestimmungen des Kapitels II gelten zusätzlich für alle Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Verbraucher. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Unternehmen gelten ergänzend die Bestimmungen des Kapitels III.

1.5. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen der möglichen Nichtigkeit, der Angemessenheit und Billigkeit oder der unangemessenen Belastung nicht geltend gemacht werden kann, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft, und anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

  1. Definitionen

2.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2. Verbraucher: natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.

2.3. Geistiges Eigentum: alle Rechte an geistigem Eigentum und verwandte Rechte wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Geschmacksmusterrechte, Rechte an Handelsnamen, Datenbankrechte und verwandte Rechte.

2.4. Kunde: der Verbraucher oder das Unternehmen, das einen Vertrag mit dem Lieferanten abschließt oder abschließen möchte.

2.5. Anbieter: die juristische Person, die den Kunden Produkte und/oder Dienstleistungen anbietet. > Box & Co.

2.6. Unternehmen: juristische oder natürliche Person, die kein Verbraucher ist.

2.7. Vertrag: Vertrag über die Lieferung der Produkte durch den Lieferanten an den Kunden.

2.8. Produkte: die vom Anbieter angebotenen Produkte und Dienstleistungen.

2.9. Personenbezogene Daten: personenbezogene Daten im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten.

2.10. Schriftlich: Schriftlich, per E-Mail oder per Fax.

2.11. Website: die vom Anbieter betriebene(n) Website(s).

2.12. Identität des Lieferanten:

Name des Unternehmens: Box & Co B.V.

firmierend unter dem Namen: Fonkels

Rufnummer: 026-7470008

E-Mail-Adresse: info@fonkels.com

Nummer der Handelskammer: 68625847

MEHRWERTSTEUER: NL 8575.24.641.B01

Zugänglichkeit:

Von Montag bis Freitag 9:00 – 17:00

Samstag und Sonntag geschlossen

  1. Angebote/Abschluss einer Vereinbarung

3.1. Jedes Angebot des Lieferanten ist freibleibend und als Ganzes zu betrachten, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich davon abgewichen.

3.2. Wenn der Abnehmer einen Auftrag erteilt, kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn der Lieferant ihn schriftlich annimmt oder mit seiner Ausführung beginnt.

3.3. Die in den Katalogen oder auf der Website gezeigten oder zur Verfügung gestellten Muster oder Modelle dienen nur zur Veranschaulichung, ohne dass der zu liefernde Artikel ihnen entsprechen muss. Wenn sich bei einem Vertrag mit einem Verbraucher herausstellt, dass die geschuldete Ware nicht mit den gezeigten oder bereitgestellten Mustern übereinstimmt, hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag aufzulösen.

3.4. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, einmal gelieferte Liefergegenstände erneut zu liefern, wenn diese aus dem Produktions- oder Verkaufsprogramm des Lieferanten zurückgezogen wurden.

3.5. Bis zum Beweis des Gegenteils sind die Verwaltungsdaten des Lieferanten für den Inhalt des Vertrages maßgebend und verbindlich und dienen als Nachweis des Vertrages.

3.6. Der Kunde garantiert, dass die von ihm im Antrag oder in der Bestellung an den Lieferanten gemachten Angaben richtig und vollständig sind.

3.7. Der Lieferant hat jederzeit das Recht, eine Bestellung vorzuprüfen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wovon der Lieferant den Kunden so schnell wie möglich in Kenntnis setzt.

3.8. Für Verträge mit Unternehmen, die über die Website abgeschlossen werden, gelten die Artikel 6:227b (1) und 6:227c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht.

  1. Preise

4.1. Alle Preise für Verträge mit Unternehmen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhoben werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

4.2. Alle Preise für Verträge mit Verbrauchern enthalten die Mehrwertsteuer (MwSt.) und andere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende staatliche Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.3. Alle Preise und Tarife des Anbieters sind vorbehaltlich von Programmier- und Tippfehlern.

4.4. Bei Verträgen mit Unternehmen gehen Montage- oder Installationsarbeiten und -einrichtungen sowie etwaige Lieferkosten zu Lasten des Kunden und werden zu den üblichen Sätzen gesondert berechnet. Bei Verträgen mit Verbrauchern gehen diese Kosten nur dann zu Lasten des Kunden, wenn sie ausdrücklich im Voraus vereinbart und die Preise ausdrücklich im Voraus festgelegt wurden.

4.5. Änderungen von Einkaufspreisen, Lohn- und Materialkosten, sozialen und staatlichen Abgaben, Frachtkosten, Versicherungsprämien und sonstigen Kosten, die mit der vereinbarten Leistung zusammenhängen, berechtigen den Lieferanten zu einer Änderung des Preises. Ändert der Lieferant den Preis innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss, hat der Kunde das Recht, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen.

  1. Lieferung

5.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager/Lieferant, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

5.2. Alle vom Lieferanten angegebenen (Liefer-)Termine sind annähernd und wurden auf der Grundlage der dem Lieferanten bei Vertragsabschluss bekannten Daten und Umstände festgelegt. Die vereinbarte Lieferfrist ist niemals eine Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei verspäteter Lieferung hat der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich in Verzug zu setzen und ihm eine angemessene Frist einzuräumen, um seinen Verpflichtungen noch nachzukommen.

5.3. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt mangels abweichender Vereinbarung eine Lieferfrist von 30 Tagen. Bei Überschreitung dieser Lieferfrist hat der Kunde (Verbraucher) das Recht, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall ist der Lieferant nicht schadenersatzpflichtig.

5.4. Der Lieferant ist berechtigt, verkaufte Waren in Teilen zu liefern. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Werden die Waren in Teilen geliefert, so ist der Lieferant berechtigt, den Unternehmen jeden Teil gesondert in Rechnung zu stellen.

5.5 Für Lieferungen können Transportkosten in Rechnung gestellt werden. Der Bestellwert, der Sie zur Befreiung von den Versandkosten berechtigt, gilt nur für Standardprodukte, wie sie in unserem Webshop angeboten werden. Sonderanfertigungen unterliegen immer einer weiteren Prüfung. Die kostenlose Lieferung kann dann nicht automatisch in Anspruch genommen werden.

5.6 Alle Sonderanfertigungen unterliegen einer 10%igen Unter- oder Überlieferung.

  1. Mängel, Reklamationsfristen und Garantie

6.1. Der Kunde muss die gelieferten Produkte bei der Lieferung prüfen. Dabei hat der Kunde zu prüfen, ob die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht, d.h. ob sie vertragsgemäß ist:

  1. Ob die richtigen Dinge geliefert wurden;
  2. ob die gelieferten Gegenstände der vereinbarten Menge und Anzahl entsprechen;
  3. ob die gelieferte Ware den Anforderungen entspricht, die für den normalen Gebrauch und/oder gewerbliche Zwecke gestellt werden können.

6.2. Der Kunde, der ein Verbraucher ist, muss dem Lieferanten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung oder nachdem der Mangel vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres, schriftlich unter Angabe von Gründen und unter Angabe der Rechnungsdaten mitteilen. Der vorstehende Satz gilt entsprechend für den Kunden, der ein Unternehmen ist, mit der Ausnahme, dass die entsprechende Frist 30 Tage beträgt.

6.3. Der Kunde, der ein Unternehmen ist, muss dem Lieferanten innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich Reklamationen über Rechnungen mitteilen.

6.4. Wenn der Kunde Mängel oder Beschwerden nicht innerhalb der genannten Fristen meldet, wird seine Beschwerde nicht berücksichtigt und seine Rechte verfallen

6.5. Bei Verträgen mit Unternehmen verjähren alle Ansprüche und Einreden, die auf Tatsachen beruhen, die die Behauptung rechtfertigen, dass die gelieferten Waren nicht vertragsgemäß sind, ein Jahr nach der Lieferung.

6.6. Bei Verträgen mit Verbrauchern verjähren alle Ansprüche und Einreden, die auf Tatsachen beruhen, die die Behauptung rechtfertigen, dass die gelieferte Ware nicht vertragsgemäß ist, zwei Jahre nach der Anzeige des Mangels beim Lieferanten gemäß den vorstehenden Absätzen.

6.7. Jegliche Ansprüche des Kunden in Bezug auf die gelieferten Produkte erlöschen außerdem, wenn:

  1. die Produkte nicht (oder nicht mehr) als vom Lieferanten stammend erkennbar sind;
  2. die Mängel (teilweise) die Folge von normalem Verschleiß, unsachgemäßer und/oder falscher Handhabung, Verwendung und/oder Lagerung oder Wartung der Produkte sind;
  3. Der Auftraggeber hat dem Lieferanten nicht sofort die Möglichkeit gegeben, die Reklamationen zu untersuchen und seinen Verpflichtungen nachzukommen;
  4. der Kunde eine ihm obliegende Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

6.8. Wenn sich herausstellt, dass die Produkte nicht vertragsgemäß sind, hat der Lieferant die Wahl, die betreffenden Produkte bei ihrer Rückgabe zu reparieren, sie durch neue Produkte zu ersetzen oder den Rechnungswert zu erstatten. Für diese neue Lieferung gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.

  1. Zahlung und Rechnungsstellung

7.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach dem Lieferdatum zu bezahlen. Eine solche Zahlung erfolgt bei einer Bestellung über die Website, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mittels einer Online-Zahlungsanweisung in der Form, wie sie zum Zeitpunkt der Zahlung auf der Website angeboten wird. Diese Zahlung erfolgt per Banküberweisung, wenn die Bestellung nicht über die Website erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7.2. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, so ist er von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall kann der Lieferant Inkassomaßnahmen ergreifen. Die gesamten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen dann zu Lasten des Auftraggebers.

  1. Haftung

8.1. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Lieferant in keiner Weise für Schäden, die sich aus den von ihm gelieferten Produkten und/oder aus der Nichterfüllung des Vertrags oder der Verletzung sonstiger Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer ergeben. Darüber hinaus haftet der Anbieter, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, in keiner Weise für Schäden, die sich aus der Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit und/oder Rechtswidrigkeit des Inhalts der Website oder einer anderen (Werbe-)Äußerung des Anbieters, der (unrichtigen) Nutzung der Website oder anderer Äußerungen des Anbieters (wie z. B. Bestellformulare) durch den Kunden und der Angabe falscher Daten durch den Kunden ergeben.

8.2. Schäden im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels, die nach Ansicht des Abnehmers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten zurückzuführen sind, müssen dem Lieferanten so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von dreißig (30) Tagen nach ihrem Auftreten, schriftlich gemeldet werden. Schäden, die dem Lieferanten nicht innerhalb dieser Frist gemeldet werden, kommen für eine Entschädigung nicht in Betracht, es sei denn, der Kunde kann glaubhaft machen, dass er den Schaden vernünftigerweise nicht früher hätte melden können.

8.3. Sollte – ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 8.1 – zu irgendeinem Zeitpunkt eine Haftung des Lieferanten entstehen, so ist diese auf maximal den vom Lieferanten in Rechnung gestellten Rechnungsbetrag beschränkt.

8.4. Der Anspruch auf Zahlung einer festgesetzten Geldbuße oder eines Schadensersatzes verjährt nach einem Jahr ab dem Ereignis, das die Fälligkeit der Geldbuße oder die Verursachung des Schadens verursacht hat, es sei denn, die gerichtliche Beitreibung ist innerhalb dieser Frist eingeleitet worden.

8.5. Der Kunde, der ein Unternehmen ist, stellt den Lieferanten von jeglichem Schaden frei, der dem Lieferanten aufgrund von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vom Lieferanten gelieferten Waren entsteht.

  1. Höhere Gewalt

9.1. Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung des Vertrages verhindern und nicht vom Lieferanten zu vertreten sind. Dazu gehören, wenn und soweit diese Umstände die Erfüllung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, auch: Streiks bei den Zulieferern des Lieferanten, Streiks im Betrieb des Lieferanten, allgemeiner Mangel an Sachen oder Leistungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, unvorhersehbarer Stillstand bei Zulieferern oder sonstigen Dritten, von denen der Lieferant abhängig ist, allgemeine Transportschwierigkeiten, Feuer, behördliche Maßnahmen, einschließlich Einfuhr- und Ausfuhrverbote.

9.2. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall ist der Lieferant nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

  1. Geistiges Eigentum

10.1. Alle Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf die (Werbe-)Ausdrücke des Anbieters, einschließlich der Website, gehören dem Anbieter.

10.2. Der Kunde und (andere) Nutzer der Website erkennen diese Rechte an und garantieren, dass sie jede Verletzung dieser Rechte unterlassen werden, wozu auch die Anfertigung von Kopien der Website mit Ausnahme der für die Nutzung der Website erforderlichen technischen Kopien (Laden und Abbilden) gehört.

10.3. Die Website enthält Hyperlinks zu anderen Websites, die von Dritten unterhalten werden. Der Lieferant hat keinen Einfluss auf die Informationen, die auf diesen Websites genannt werden und übernimmt keine Haftung für Schäden, die in irgendeiner Weise aus der Nutzung dieser Websites entstehen.

10.4. Der Anbieter trägt keine Verantwortung für Bilder, Beschreibungen und anderes Informationsmaterial auf der Website und in seinen sonstigen (Werbe-)Mitteilungen, die von Dritten stammen.

10.5. Der Lieferant unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die von ihm gelieferten Waren keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen, kann dies jedoch nicht garantieren. Sollte gerichtlich festgestellt werden, dass eine vom Lieferanten gelieferte Sache ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, wird der Lieferant nach eigenem Ermessen die betreffende Sache durch eine Sache ersetzen, die die vorgenannten Rechte nicht verletzt, oder ein Nutzungsrecht daran erwerben oder die betreffende Sache gegen Rückzahlung des Kaufpreises und abzüglich der üblichen Wertminderung zurücknehmen. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, sich auf diese Bestimmung zu berufen, wenn er den Lieferanten nicht innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, schriftlich darüber informiert hat.

  1. Datenschutz/Verarbeitung von personenbezogenen Daten

11.1. Der Lieferant verarbeitet personenbezogene Daten (natürlicher Personen, die beim Kunden beschäftigt sind) für die folgenden Zwecke:

  1. den Abschluss und die Durchführung des Abkommens;
  2. die Möglichkeit, den Kunden zu kontaktieren;
  3. die Durchführung von Marktforschung, Verkaufsaktivitäten und Direktmarketing durch den Lieferanten zugunsten der Produkte des Lieferanten und der mit ihm verbundenen Unternehmen;
  4. andere Zwecke, die der Lieferant dem Kunden mitteilt, zum Beispiel durch eine Datenschutzerklärung auf der Website.

11.2. Der Lieferant ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die personenbezogenen Daten gegen Verlust oder gegen jede Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen.

  1. Geltendes Recht/zuständiges Gericht

12.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer gilt das niederländische Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen von 1980 (CISG) ist ausdrücklich nicht anwendbar.

12.2. Für Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer ist ausschließlich das Gericht am Ort der Niederlassung des Lieferanten zuständig, es sei denn, der Lieferant wählt als Kläger oder Antragsteller das zuständige Gericht am Wohn- oder Niederlassungsort des Abnehmers.

  1. VERBRAUCHERVERTRÄGE

  1. Transport/Risiko

13.1. Wird die verkaufte Sache durch den Lieferanten oder einen vom Lieferanten benannten Spediteur an den Verbraucher geliefert, so trägt der Verbraucher ab der Lieferung nur das Risiko für die Sache.

  1. Beendigung von über die Website geschlossenen Verträgen

14.1. Bei Verträgen, die über die Website abgeschlossen wurden, hat der Kunde das Recht, innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt der Produkte den zugrunde liegenden Vertrag mit dem Lieferanten ohne Angabe von Gründen zu kündigen, es sei denn, das Kündigungsrecht gilt für die betreffenden Produkte nicht (in diesem Fall wird dies angegeben).

14.2. Wenn der Abnehmer den Vertrag gemäß dem vorigen Absatz auflösen möchte, muß er den Lieferanten schriftlich davon in Kenntnis setzen. Der Kunde muss die Produkte an eine vom Lieferanten festgelegte Rücksendeadresse zurücksenden. Dies sollte im Original geschehen, nicht beschädigt werden, zumindest so wenig wie möglich. Produkte, deren Siegel gebrochen sind, werden nicht zurückgenommen. Das Brechen des Siegels bedeutet, dass der Kunde die Produkte behalten möchte. Der Kunde hat die Kosten und das Risiko des Versands selbst zu tragen.

14.3. Hat der Auftraggeber zu dem Zeitpunkt, zu dem er den Vertrag mit dem Lieferanten aufgrund dieses Artikels kündigt, bereits Zahlungen geleistet, so hat der Lieferant diese Zahlungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der im vorigen Absatz genannten Kündigung an den Auftraggeber zurückzuerstatten. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Rücksendung von Produkten abzulehnen oder nur einen Teil des bereits gezahlten Betrages gutzuschreiben, wenn (der Verdacht besteht, dass) die Produkte bereits benutzt wurden (außer zur Orientierung) oder durch das Verschulden des Kunden beschädigt wurden.

14.4. Wenn Produkte zurückgeschickt werden, die nach Ansicht des Lieferanten einen Schaden erlitten haben, der auf eine Handlung oder Unterlassung des Abnehmers zurückzuführen ist, oder die anderweitig auf das Risiko des Abnehmers gehen, wird der Lieferant den Abnehmer schriftlich benachrichtigen. Der Lieferant ist berechtigt, von dem dem Kunden zu erstattenden Betrag die Wertminderung der Produkte abzuziehen, die sich aus einer solchen Beschädigung ergibt.

III. Vereinbarungen mit Unternehmen

  1. Lieferung, Transport und Risiko

15.1. Das Produkt geht mit der Lieferung auf das Risiko des Kunden über, auch wenn das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist.

15.2. Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm zur Verfügung gestellt wird oder zu dem sie ihm geliefert wird. Verweigert der Kunde die Annahme oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Angaben oder Anweisungen zu erteilen, so lagert die Ware bis zu 4 Wochen auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall schuldet der Kunde alle zusätzlichen Kosten, einschließlich der Lagerkosten.

15.3. Soweit zwischen Lieferant und Abnehmer Versand und Transport der Produkte vereinbart ist, erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Abnehmers, auch wenn das Eigentum noch nicht auf den Abnehmer übergegangen ist.

  1. Eigentumsvorbehalt

16.1. Alle vom Lieferanten gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Lieferanten oder seiner Zulieferer, bis der vom Kunden aufgrund des Vertrages geschuldete Betrag an den Lieferanten gezahlt wurde, einschließlich etwaiger Zinsen und/oder Inkassokosten.

16.2. Der Abnehmer darf die vom Lieferanten gelieferten Waren nicht anders als im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit verarbeiten oder entsorgen. Wenn der Abnehmer eine neue Sache (teilweise) aus vom Lieferanten gelieferten Sachen formt, wird der Abnehmer diese Sache nur für den Lieferanten formen, bis der Abnehmer alle aufgrund des Vertrags fälligen Beträge bezahlt hat. In diesem Fall hat der Lieferant bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden alle Rechte als Eigentümer der geformten Gegenstände.

16.3. Wenn der Abnehmer mit der Bezahlung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten in Verzug ist, hat der Lieferant das Recht, alle bereits an den Abnehmer gelieferten Waren zurückzunehmen. Der Auftraggeber ermächtigt den Lieferanten unwiderruflich, alle diese Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, und ermächtigt den Lieferanten und die von ihm benannten Vertreter, zu diesem Zweck seine Räumlichkeiten, Lager, Werkshallen usw. zu betreten.

16.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder andere Rechte an ihnen zu begründen.

  1. Zahlung und Sicherheit

17.1. Die Zahlung hat in der vereinbarten Währung ohne Aufrechnung, Abzug oder Aussetzung zu erfolgen.

17.2. Befindet sich der Kunde in Verzug, schuldet er Zinsen in Höhe von 1,5 % pro (Teil des) Monats.

17.3. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung, Liquidation, Konkurs oder Zahlungsaufschub des Abnehmers werden alle Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers sofort fällig, ungeachtet dessen, ob der Lieferant diese bereits in Rechnung gestellt oder vorfinanziert hat, und der Lieferant ist berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet des Rechts des Lieferanten, Schadenersatz zu fordern.

17.4. Der Lieferant ist stets berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Abnehmer, ob fällig oder nicht, mit fälligen oder nicht fälligen Gegenforderungen des Abnehmers gegenüber dem Lieferanten zu verrechnen. Ist die Forderung des Lieferers gegen den Besteller noch nicht fällig, so kann der Lieferer von seinem Aufrechnungsrecht keinen Gebrauch machen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Bestellers gepfändet oder auf andere Weise beigetrieben werden soll, ein beschränktes dingliches Recht daran begründet wird oder der Besteller seine Gegenforderung aus besonderem Titel abtritt. Der Lieferant wird den Abnehmer nach Möglichkeit im Voraus über die Ausübung seines Aufrechnungsrechts informieren.

17.5. Der Abnehmer ist verpflichtet, auf erste Aufforderung des Lieferanten unverzüglich eine angemessene Sicherheit in der vom Lieferanten gewünschten Form zu leisten und diese gegebenenfalls für die Erfüllung aller seiner Verpflichtungen zu ergänzen. Solange der Abnehmer sie nicht beachtet hat, ist der Lieferant berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen.

17.6. Ist der Kunde einer Aufforderung im Sinne des vorstehenden Absatzes nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer entsprechenden Mahnung nachgekommen, so werden alle seine Verpflichtungen sofort fällig.

  1. Beendigung der Vereinbarung

18.1. Wenn der Abnehmer irgendeine Verpflichtung aus einem Vertrag mit dem Lieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und vom Lieferanten schriftlich in Verzug gesetzt wurde, sowie im Falle des Konkurses, der Zahlungseinstellung oder der Konkursverwaltung des Abnehmers oder der Schließung oder Liquidation seines Unternehmens, ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz und unbeschadet seiner sonstigen Rechte aufzulösen. Wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten aus einem Vertrag mit dem Abnehmer infolge eines oder mehrerer Umstände, die nicht vom Lieferanten zu vertreten sind, einschließlich der in Artikel 9 genannten Umstände, ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft unmöglich ist, ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag aufzulösen.